
Wie die Inventur in der Gastronomie abläuft: Vorbereitung, Zählung, Bewertung und Dokumentation – dazu die gesetzlichen Pflichten und die sieben häufigsten Fehler.
Inventur gehört zu den Dingen, die kein Gastronom gerne macht. Es ist spät, das Team ist müde, und irgendwer hat die Zettel vom letzten Mal verbummelt. Trotzdem steht am Ende des Abends fest: Ohne Inventur fliegst du blind. Du weißt nicht, wie viel Ware du wirklich hast, wo Schwund entsteht, ob deine Kalkulation stimmt, und was du dem Finanzamt melden musst.
Dieser Guide zeigt, wie die Inventur in der Gastronomie abläuft – von der rechtlichen Pflicht über die Vorbereitung und die Zählung bis zur Bewertung und den Fehlern, die fast jeder Betrieb macht. Kein Lehrbuchwissen, sondern das, was in der Praxis funktioniert.
Die meisten Gastronomen denken bei Inventur zuerst an die gesetzliche Pflicht. Das ist der falsche Einstieg. Denn selbst wenn du nicht inventurpflichtig wärst – du solltest es trotzdem tun. Die Gründe:
Dein Wareneinsatz ist die größte Stellschraube für deinen Gewinn. In der deutschen Gastronomie liegt der Anteil der Warenkosten typischerweise bei 28 bis 35 Prozent des Umsatzes. Jeder Prozentpunkt, den du hier senkst, geht direkt in den Gewinn. Und du kannst den Wareneinsatz nur senken, wenn du ihn kennst. Dafür brauchst du eine Inventur.
Schwund ist in der Gastronomie kein Randphänomen. Verschnitt, Verderb, falsche Portionierung, gelegentlich auch Diebstahl – das summiert sich. Branchenzahlen zeigen, dass Gastronomiebetriebe ohne regelmäßige Inventur durchschnittlich 5 bis 10 Prozent ihres Warenwertes durch unkontrollierten Schwund verlieren. Bei einem Betrieb mit 500.000 Euro Jahresumsatz und 30 Prozent Wareneinsatz sind das 7.500 bis 15.000 Euro pro Jahr, die einfach verschwinden – ohne dass es jemand merkt.
Dazu kommt: Dein Steuerberater braucht die Inventurdaten für die Bilanz, dein Einkauf braucht sie für bessere Bestellungen, und dein Küchenteam braucht sie für saubere Rezeptkalkulationen. Eine regelmäßige Inventur ist kein bürokratischer Akt – sie ist die Grundlage für jede wirtschaftliche Entscheidung in deinem Betrieb.
Lesetipp: Wie du deinen Wareneinsatz konkret berechnest und was eine gute Quote ist, erfährst du im Artikel „Wareneinsatz berechnen: Formel, Richtwerte und Rechenbeispiele".
Die rechtliche Lage ist übersichtlicher, als viele Gastronomen denken. Im Kern regeln drei Gesetze die Inventurpflicht:
Jeder Kaufmann ist verpflichtet, zu Beginn seines Handelsgewerbes und zum Schluss jedes Geschäftsjahres ein Inventar aufzustellen. Das bedeutet: Alle Vermögenswerte und Schulden müssen nach Art, Menge und Wert erfasst werden. In der Gastronomie heißt das: Du musst am Stichtag wissen, was im Lager, in der Küche und hinter der Bar steht.
Einzelkaufleute sind von der Inventurpflicht befreit, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen folgende Schwellenwerte nicht überschreiten: maximal 80.000 Euro Jahresüberschuss UND maximal 800.000 Euro Umsatzerlöse. Achtung: Beide Werte müssen unterschritten werden, und das an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen. Überschreitest du in einem Jahr einen der Werte, bist du im Folgejahr buchführungs- und inventurpflichtig.
Inventarunterlagen müssen mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden. Das gilt für die Zähllisten, die Bewertung und den fertigen Inventurbericht. Digital oder auf Papier – beides ist zulässig, solange die Unterlagen lesbar und unverändert bleiben.
Bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt wird die Inventur als erstes geprüft. Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, darf das Finanzamt deinen Gewinn schätzen – und diese Schätzung fällt erfahrungsgemäß nicht zu deinen Gunsten aus. Hinzu kommen mögliche Bußgelder und der Verlust der Beweislast: Du kannst nicht mehr nachweisen, dass deine Zahlen stimmen.
Unabhängig von der Pflicht: Die meisten Steuerberater empfehlen Gastronomen eine monatliche Inventur, weil sie die Grundlage für die laufende BWA bildet und Probleme früh sichtbar macht.
Die klassische Form: Du zählst einmal im Jahr alle Bestände zum Bilanzstichtag (meist 31. Dezember). In der Gastronomie fällt das ausgerechnet in die arbeitsreichste Zeit des Jahres – zwischen Weihnachtsfeiern und Silvester. Deshalb verschieben die meisten Betriebe die Inventur auf die ersten Januartage, was rechtlich zulässig ist, solange die zeitliche Nähe zum Stichtag gewahrt bleibt.
Problem: Eine Jahresinventur allein gibt dir keinen laufenden Überblick. Du erkennst Schwund erst am Jahresende, wenn es zu spät ist, um gegenzusteuern.
Die sinnvollste Variante für die meisten Betriebe. Du zählst einmal im Monat – idealerweise immer am selben Tag, etwa am ersten Montag nach Monatsende. Nach 2–3 Durchläufen hat sich eine Routine eingestellt, und die Inventur dauert für eine typische Bar oder ein Restaurant 60 bis 90 Minuten.
Die monatliche Inventur ermöglicht dir, den tatsächlichen Wareneinsatz pro Monat zu berechnen. Die Formel ist einfach: Anfangsbestand + Einkäufe – Endbestand = Verbrauch. Vergleichst du den Verbrauch mit dem Umsatz, siehst du sofort, ob dein Wareneinsatz im Rahmen liegt – oder ob irgendwo Ware verschwindet.
Bei der permanenten Inventur wird der Bestand laufend über das gesamte Jahr erfasst. Jeder Zugang (Lieferung) und jeder Abgang (Verkauf, Schwund) wird in Echtzeit verbucht. Voraussetzung ist ein digitales System, das Lagereingänge und POS-Daten zusammenführt. Das Finanzamt erkennt die permanente Inventur an, solange eine ordnungsgemäße Lagerbuchführung vorliegt und jeder Artikel mindestens einmal im Jahr physisch gezählt wird.
Für die meisten Gastronomiebetriebe ist die Monatsinventur der beste Kompromiss: regelmäßig genug, um Schwund zu erkennen, aber nicht so aufwändig wie eine permanente Bestandsführung.
Ob du zum ersten Mal zählst oder dein System verbessern willst – dieser Ablauf funktioniert für jeden Gastronomiebetrieb.
Nach dem Zählen folgt die Bewertung: Jeder Artikel wird mit seinem Netto-Einkaufspreis multipliziert. Drei Flaschen Aperol à 8,50 Euro netto = 25,50 Euro Lagerwert. Angebrochene Flaschen werden anteilig bewertet: Eine Flasche Gin (EK 18 Euro) mit Füllstand 0,4 = 7,20 Euro. Am Ende steht der Gesamtlagerwert – die Summe aller Einzelbewertungen. Diese Zahl geht in die Bilanz und ist die Grundlage für die Berechnung des Wareneinsatzes.
Die fertigen Zähllisten – egal ob auf Papier oder digital – müssen archiviert werden. Zehn Jahre Aufbewahrungspflicht. Zusätzlich erstellst du einen zusammenfassenden Inventurbericht mit Gesamtlagerwert, aufgeteilt nach Bereichen (Bar, Küche, Keller). Diesen Bericht bekommt dein Steuerberater für die Buchhaltung.
Tipp: Wenn du für das Zählen eine Vorlage brauchst, findest du kostenlose Excel- und PDF-Vorlagen in unserem Artikel „Inventurliste Gastronomie“.
Die Inventur läuft grundsätzlich gleich ab, aber die Details unterscheiden sich je nach Warengruppe.
Die größte Herausforderung an der Bar: angebrochene Flaschen. Ein Restaurant zählt hauptsächlich volle Verpackungen. Eine Bar hat 30, 40, manchmal 80 offene Flaschen, bei denen der Füllstand geschätzt werden muss. Genau hier entstehen die größten Ungenauigkeiten – und genau hier schlagen sich Schwund und Überausschank am stärksten nieder.
Die Lösung auf Papier oder in Excel: Füllstand in Zehnteln schätzen und als Dezimalzahl eintragen (3,4 = drei volle Flaschen und eine mit 40 Prozent Inhalt). Wichtig ist weniger die Genauigkeit als die Konsistenz – wer immer nach derselben Methode schätzt, bekommt vergleichbare Monatswerte.
Zusätzlich bei Getränken: Fassbestände (Bier, Most) müssen geschätzt oder gewogen werden. Wein mit Jahrgang separat erfassen. CO2-Flaschen und Sirup nicht vergessen – die haben oft einen überraschend hohen Warenwert.
Bei Lebensmitteln ist die Einheitenvielfalt das Problem: Kilogramm, Gramm, Liter, Stück, Bund, Tray. Eine einheitliche Erfassung ist wichtig, damit die Zahlen vergleichbar bleiben. Leg für jeden Artikel die Standardeinheit fest und ändere sie nie.
Verderbliche Ware braucht besondere Aufmerksamkeit. Erfasse das Mindesthaltbarkeitsdatum, damit du FIFO-Prinzipien einhalten kannst (First In, First Out). Ware, die kurz vor dem Ablauf steht, muss separat markiert werden – sie kann im nächsten Monat entweder verbraucht oder als Verderb ausgebucht werden.
Vorbereitete Speisen – Suppen, Soßen, mariniertes Fleisch, Desserts – sind der undankbarste Teil der Lebensmittelinventur. Hier musst du den Wert der eingeflossenen Zutaten schätzen. Eine saubere Rezeptkalkulation hilft: Wenn du weißt, dass ein Liter Tomatensoße 2,80 Euro an Zutaten kostet, kannst du die drei Liter im Kühlraum mit 8,40 Euro bewerten.
Mehr zum Thema Schwund: Der Artikel „Schwund und Bruch in der Gastronomie“ zeigt, wie du Abweichungen systematisch analysierst.
Eine fertige Inventur ist kein Selbstzweck. Sie beantwortet drei Fragen:
Die Summe aller Einzelbewertungen ergibt den Gesamtlagerwert. Diese Zahl geht in die Bilanz und beeinflusst deinen Gewinn: Ist der Endbestand höher als der Anfangsbestand, hast du weniger Ware verbraucht als eingekauft – dein Wareneinsatz sinkt, dein Gewinn steigt (zumindest auf dem Papier). Ist der Endbestand niedriger, hast du mehr verbraucht – und dein Wareneinsatz steigt.
Die Formel: Anfangsbestand + Einkäufe im Monat – Endbestand = Warenverbrauch. Teilst du den Warenverbrauch durch den Nettoumsatz, bekommst du die Wareneinsatzquote. Für die Gastronomie gelten als Richtwerte: 25–30 Prozent für Getränke, 28–35 Prozent für Food, abhängig vom Konzept. Liegt deine Quote dauerhaft darüber, hast du ein Kalkulations- oder Schwundproblem.
Der eigentliche Hebel. Vergleiche den theoretischen Verbrauch (was laut Kassendaten und Rezepturen hätte verbraucht werden müssen) mit dem tatsächlichen Verbrauch (was laut Inventur tatsächlich weg ist). Die Differenz ist dein Schwund. Typische Ursachen: Überausschank bei Cocktails, ungenaue Portionierung in der Küche, Verderb durch schlechte Lagerung, in selteneren Fällen Diebstahl.
Ohne Inventur bleibt Schwund unsichtbar. Du merkst nur, dass am Ende des Monats weniger Geld übrig ist, als eigentlich da sein sollte – ohne zu wissen, warum.
Hoher Anteil an Spirituosen mit unterschiedlichen Füllständen. Sortiere die Inventurliste nach der Regalreihenfolge, nicht alphabetisch. Zähle Backbar und Lager getrennt. Rechne mit 60–90 Minuten für eine typische Bar mit 100–150 Produkten. Mehr Informationen zum Vorgehen einer Inventur in Bars findest du in unserem Blogbeitrag: "Inventur in Bars und Cocktailbars – präzise Bestandsaufnahme leicht gemacht"
Größere Warenvielfalt (Food + Beverages), aber weniger Anbruchproblematik. Trenne Küche und Bar. Zähle Kühlware zügig – die Tür soll nicht länger offen stehen als nötig. Rechne mit 90–120 Minuten für ein Restaurant mit 200–300 Artikeln. Auch für Restaurants haben wir einen dedizierten Blogbeitrag: "Inventur im Restaurant – digital, zuverlässig und einfach"
Mehrere Outlets (Restaurant, Bar, Room Service, Bankettküche, Minibar). Jedes Outlet wird separat erfasst, am Ende konsolidiert. Die Minibar-Inventur lässt sich an das Housekeeping koppeln. Rechne mit einem halben Tag für ein Hotel mit 3–4 Outlets. Zum Blogbeitrag für Inventur in Hotelbetreiben: "Inventur in Hotelbar und Hotelrestaurant – effizient, präzise, flexibel"
Hier kommt die Inventur vor und nach Events ins Spiel. Zähle den Bestand, den du zum Event mitnimmst, und erfasse den Rücklauf. So siehst du, was tatsächlich verbraucht wurde – und ob die Kalkulation für das nächste Event stimmt.
Für Kleinstbetriebe mit weniger als 30 Artikeln reicht Papier. Bis etwa 100 Artikel und bei seltener Inventur funktioniert Excel – kostenlose Vorlagen findest du in der Inventurliste Gastronomie. Ab regelmäßiger Zählung, mehr als 50 Artikeln oder mehreren zählenden Personen stoßen beide Wege an dieselben Grenzen: keine parallele Erfassung, keine revisionssichere Historie, kein automatischer Soll-Ist-Vergleich.
Welche digitalen Werkzeuge es gibt, was sie kosten und welches zu welcher Betriebsgröße passt, vergleicht der Beitrag Inventur Software für die Gastronomie – acht Apps und Programme mit Funktionen, Preisen und Einsatzempfehlung. Dort steht auch, worin sich eine reine Inventur-App von einer Warenwirtschaft unterscheidet.
Ja, wenn du bilanzierungspflichtig bist. Einzelkaufleute unter 80.000 Euro Gewinn und 800.000 Euro Umsatz (an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen) sind befreit. Alle anderen müssen zum Geschäftsjahresende inventarisieren. Unabhängig von der Pflicht ist eine regelmäßige Inventur betriebswirtschaftlich fast immer sinnvoll.
Das hängt von der Größe deines Betriebs ab. Eine typische Bar mit 100–150 Artikeln: 60–90 Minuten. Ein Restaurant mit 200–300 Artikeln: 90–120 Minuten. Ein Hotel mit mehreren Outlets: ein halber Tag. Mit einer Inventur-App verkürzt sich die Zeit um rund die Hälfte.
Füllstand in Zehnteln schätzen und als Dezimalzahl eintragen. Beispiel: 3,4 = drei volle Flaschen und eine mit 40 Prozent Inhalt. Der Lagerwert wird anteilig berechnet: 0,4 × Einkaufspreis der vollen Flasche.
Nach Geschäftsschluss oder an einem Ruhetag. Ideal: Immer am selben Tag im Monat, damit die Ergebnisse vergleichbar bleiben. Viele Gastronomen zählen am ersten Montag des Monats.
Die Inventur ist der Vorgang – das Zählen, Messen und Wiegen. Das Inventar ist das Ergebnis – das Bestandsverzeichnis, in dem alle Vermögenswerte nach Art, Menge und Wert aufgelistet sind.
Ja, aber vermeide, dass Personen zählen, die ein Interesse an falschen Zahlen haben könnten (z.B. die Person, die für den Einkauf verantwortlich ist). Die Inventur sollte von jemandem kontrolliert werden, der die Ergebnisse kritisch prüft.
Spezialisierte Inventur-Apps liegen bei etwa 30 bis 400 Euro pro Monat, je nach Standortzahl und Funktionsumfang. Der ausführliche Vergleich steht im Beitrag zur Inventur Software für die Gastronomie.
Du willst Deine Inventur verbessern? Dann wird es jetzt Zeit, eine unverbindliche Demo zu buchen.
























