Mindestlohn Gastronomie 2026: Auswirkungen, Ausnahmen, Rechenbeispiele

Der Mindestlohn in Deutschland liegt seit 1. Januar 2026 bei 13,90 € brutto je Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 erneut.

Der Mindestlohn in Deutschland liegt seit 1. Januar 2026 bei 13,90 € brutto je Stunde und steigt zum 1. Januar 2027 auf 14,60 € brutto je Stunde. Für die Gastronomie ist das keine Randnotiz: Nach einer Schätzung von Statistisches Bundesamt lag im April 2025 im Gastgewerbe der Anteil der rechnerisch unter 13,90 € liegenden Jobs bei 47 % (Obergrenze, weil spätere Lohnsteigerungen nicht berücksichtigt wurden). Wenn Sie Lohnkosten Gastronomie und Personalkostenquote Gastronomie steuern wollen, brauchen Sie zwei Dinge: sauber definierte Eingangsgrößen und ein Rechenmodell, das die Mechanik abbildet, inklusive Minijob Mindestlohn und den praktischen Grenzen bei Dienstplanung, Peaks und Nachtschichten.

Status und Historie des Mindestlohns

Der gesetzliche Mindestlohn wurde in Deutschland zum 1. Januar 2015 eingeführt. Über Anpassungen entscheidet regulär eine unabhängige Kommission der Tarifpartner (Arbeitgeber-/Gewerkschaftsseite) mit wissenschaftlicher Beratung; die Anpassung erfolgt grundsätzlich alle zwei Jahre. Die Bundesregierung setzt den Vorschlag der Mindestlohnkommission per Rechtsverordnung um; sie darf dabei nicht „frei“ eine andere Höhe festlegen, sondern setzt den Vorschlag um. Für 2026/2027 stammt der Vorschlag vom 27. Juni 2025; umgesetzt wurde er über die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV5).

Zeitleiste der letzten Anpassungen

Tabelle 1: Mindestlohn-Zeitleiste (Auszug, gesetzlicher Mindestlohn)

Datum Mindestlohn (€/h)
01.01.2025 12,82 €
01.01.2026 13,90 €
01.01.2027 14,60 €

Implikation für Mindestlohn 2026 Deutschland und Mindestlohn 2027 Deutschland: Sie haben nicht nur einen Sprung 2026, sondern bereits die nächste Stufe 2027 fix terminiert.

Wer ist betroffen in der Gastronomie?

Der gesetzliche Mindestlohn gilt für Arbeitnehmer, unabhängig von Stundenzahl, Nationalität oder Beschäftigungsform, und er gilt ausdrücklich auch für Minijobber sowie Saisonarbeitskräfte (wenn sie in Deutschland arbeiten). Das trifft im Gastgewerbe typischerweise Rollen wie Service, Bar, Küche, Spüle, Runner, Host, Frühstücksservice, Housekeeping (Hotel), Bankett/F&B sowie Aushilfen in Peak-Zeiten.

Beschäftigungsformen, die in der Praxis die Kostenwirkung treiben

Die Mechanik ist in der Gastronomie selten „nur“ ein neuer Stundenlohn. Sie ist eine Mischung aus:

  • Vollzeit/Teilzeit mit schwankenden Stunden (Saison, Wetter, Events) und damit schwankender Mindestlohn-Bindung pro Abrechnungszeitraum
  • Minijobs (dynamische Verdienstgrenze) mit planungsrelevanter Maximalstundenzahl pro Monat
  • Aushilfen & Abruf: hier wird die Lohnkosten Gastronomie Steuerung oft über Stundenkontingente gemacht; deshalb ist Dokumentation der Arbeitszeit zentral

Wichtige Ausnahmen und Abgrenzungen

Ausnahmen (gesetzlich) sind eng. Für die Gastronomie relevant sind insbesondere:

  • Jugendliche unter 18 ohne abgeschlossene Berufsausbildung sind ausgenommen
  • Langzeitarbeitslose sind für die ersten sechs Monate der Beschäftigung ausgenommen (wenn sie unmittelbar vorher langzeitarbeitslos waren)
  • Bei Praktika gilt: Grundsätzlich können Praktikanten erfasst sein; bestimmte Pflichtpraktika und bestimmte freiwillige Praktika (u. a. Orientierungspraktikum bis zu drei Monaten) sind ausgenommen

Typisches Missverständnis: „Einarbeitung zählt nicht.“ Doch: Mindestlohn-Anspruch besteht für jede tatsächlich geleistete Arbeitsstunde, regelmäßig im Kalendermonat, und ausdrücklich auch für Überstunden.

Tariflohn Gastronomie vs. Mindestlohn: Der Mindestlohn ist die Untergrenze. Wenn Sie tarifgebunden sind (z. B. über Verbandsmitgliedschaft oder Firmentarifvertrag) oder ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich ist, kann ein höherer Tariflohn maßgeblich sein.
DEHOGA Bundesverband weist darauf hin, dass Tarifverträge im Gastgewerbe grundsätzlich regional abgeschlossen werden und eine Tarifsynopse bereitstellt.

Trinkgeld und Mindestlohn

Trinkgeld ist in der Gastronomie betriebswirtschaftlich relevant, aber arbeits- und sozialversicherungsrechtlich sauber zu trennen.

Ersetzt Trinkgeld den Mindestlohn?

Der Mindestlohn ist ein Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf einen Geldbetrag pro Arbeitsstunde. Trinkgeld ist demgegenüber eine freiwillige Zuwendung von Dritten (Gast) an den Arbeitnehmer zusätzlich zu dem Betrag, der für die Arbeitsleistung „zu zahlen ist“. Daraus folgt praktisch: Trinkgeld ist nicht der vom Arbeitgeber geschuldete Stundenlohn und taugt nicht als „Ersatz“ des Mindestlohns. (Das ist die naheliegende Rechtsfolge aus Anspruchsrichtung und Definition des Trinkgelds.)

Steuer und Sozialversicherung: typische Einordnung

Freiwillige Trinkgelder, die der Arbeitnehmer von Dritten ohne Rechtsanspruch zusätzlich erhält, sind einkommensteuerfrei. Nach der Deutschen Rentenversicherung sind solche freiwilligen Trinkgelder dann auch beitragsfrei (Verweis u. a. auf Steuerfreiheit und SvEV-Kontext in der DRV-Darstellung). Wichtig ist die Abgrenzung: Wenn Trinkgeld faktisch „garantiert“ wird (Rechtsanspruch, z. B. als Bedienungszuschlag/vereinbarter Lohnbestandteil), kann es als Arbeitsentgelt behandelt werden und damit nicht in die steuer-/beitragsfreie Kategorie fallen.

Tabelle 2: Trinkgeld – Aussagen, Praxisfolgen, Risiken

Aussage Praxisfolgen Risiko bei Fehler
Freiwilliges Trinkgeld ist steuerfrei. Nicht Teil des Arbeitslohns. Umqualifizierung → Lohnsteuer-/SV-Nachzahlung.
Trinkgeld ersetzt nicht den Mindestlohn. Mindestlohn muss vollständig vom Arbeitgeber gezahlt werden. Bußgeld + Nachzahlungspflicht.
Nicht alle Zuschläge sind anrechenbar. Gesetzliche Nachtzuschläge zählen nicht zur Mindestlohnerfüllung. Unterschreitung → Ordnungswidrigkeit.

Kostenwirkung und Rechenmodelle

Dieser Abschnitt ist Ihr Mindestlohn-Erhöhung Auswirkungen Gastronomie „Simulator“. Sie brauchen nur: Stunden, Betroffenheit, Lohnnebenkosten.

Schritt 1: Erhöhung definieren

Relevante Sprünge:

  • 2025 → 2026: 12,82 € → 13,90 € = +1,08 € pro Stunde.
  • 2026 → 2027: 13,90 € → 14,60 € = +0,70 € pro Stunde.

Schritt 2: Mehrkosten im Bruttolohn rechnen (ohne Lohnnebenkosten)

Formel:
Mehrkosten brutto (Monat) = Δ Mindestlohn × betroffene Stunden im Monat.

FTE-Orientierung (frei wählbar): Wenn Sie intern mit 40 Wochenstunden rechnen, sind das 40 × 52 / 12 ≈ 173,33 Stunden/Monat. (Reine Arithmetik; maßgeblich ist Ihr Vertrag und Ihre Dienstplanung.)

Beispiel nur zur Skalierung:

  • Bei +1,08 €/h ergeben sich brutto ≈ 187 € pro Monat je 40h-FTE (1,08 × 173,33).
  • Bei +0,70 €/h ergeben sich brutto ≈ 121 € pro Monat je 40h-FTE (0,70 × 173,33).

Schritt 3: Arbeitgeber-Gesamtkosten (Systematik Lohnnebenkosten Gastronomie)

Für sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter ist die Systematik:
AG-Kosten = Bruttolohn + AG-Anteile SV (und ggf. Umlagen/Unfallversicherung, je nach Konstellation).

Eine belastbare „Standardzahl“ für Lohnnebenkosten gibt es nicht, weil z. B. Unfallversicherung und Umlagen je nach Träger/Branche/Größe variieren. Was Sie aber sauber ansetzen können: die großen, bundesweit normierten Beitragssätze und die Teilung Arbeitgeber/Arbeitnehmer.

Bausteine (2026):

  • Rentenversicherung gesamt 18,6 %, Arbeitgeberanteil 9,3 %.
  • Arbeitslosenversicherung Beitragssatz 2,6 %; Beiträge werden grundsätzlich je zur Hälfte getragen (Regelfall).
  • Krankenversicherung allgemeiner Beitragssatz 14,6 %.
  • Zusatzbeitrag: durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz 2026 = 2,9 % (Orientierungswert); allgemeiner Beitrag und Zusatzbeitrag werden grundsätzlich je zur Hälfte getragen.
  • Pflegeversicherung: Beitragssatz seit 1. Januar 2025 = 3,6 %; grundsätzlich hälftig (je 1,8 %), in Sachsen abweichend (AG 1,3 %).

Controller-Ansatz: Rechnen Sie mit einem konfigurierbaren „AG-Aufschlagssatz“ (z. B. Summe aus AG-Anteilen KV/RV/AV/PV plus Ihre Umlagen plus Ihre Unfallversicherung). Hinterlegen Sie die Parameter in einer Zeile und lassen Sie alle Szenarien darauf referenzieren.

Schritt 4: Minijob Mindestlohn sauber integrieren

Seit Oktober 2022 ist die Minijob-Verdienstgrenze dynamisch und an den Mindestlohn gekoppelt; sie orientiert sich an 10 Stunden pro Woche zum Mindestlohn.
Aktuell liegt die Verdienstgrenze bei 603 € pro Monat (seit 1. Januar 2026).
Die Minijob-Zentrale zeigt für Mindestlohn 13,90 € eine maximale Arbeitszeit von rund 43,38 Stunden/Monat unter der 603-€-Grenze.

Arbeitgeberabgaben im gewerblichen Minijob (Auszug): Pauschalbeitrag RV 15 %, KV 13 % (unter Voraussetzungen), plus U1/U2/Umlagen und Insolvenzgeldumlage; die Minijob-Zentrale veröffentlicht die Beitragsbestandteile.

Drei Beispielbetriebe: Kostenwirkung simulieren

Die folgenden Beispiele sind bewusst als Muster gebaut. Sie ersetzen keine individuelle Lohnabrechnung. Die Rechenlogik ist der Mehrwert.

Kleines Café (8–12 Mitarbeiter)

Annahme (Beispiel): 10 Mitarbeiter, davon 3 stark mindestlohnnahe Kräfte mit zusammen 420 Stunden/Monat, 3 Minijobber (je 40 Stunden/Monat), Rest über Mindestlohn. (Parameter frei wählbar.)

Brutto-Mehrkosten 2025 → 2026:

  • Betroffene Stunden: 420 + (3 × 40) = 540 Stunden/Monat.
  • Mehrkosten brutto: 540 × 1,08 € = 583,20 €/Monat bzw. 6.998,40 €/Jahr.

Wenn Ihre AG-Nebenkosten (SV/Abgaben) z. B. pauschal +20 % auf den Bruttolohn betragen (als interner Faktor), dann wäre die Kostenwirkung grob 583,20 × 1,20 = 699,84 €/Monat. (Faktor ist betriebsspezifisch; Bausteine siehe oben.)

Restaurant (20–35 Mitarbeiter)

Annahme (Beispiel): 28 Mitarbeiter, davon 10 mindestlohnnahe (Küche/Spüle/Runner) mit 1.150 Stunden/Monat, plus 6 Minijobber mit je 35 Stunden/Monat.

Brutto-Mehrkosten 2025 → 2026:

  • Betroffene Stunden: 1.150 + (6 × 35) = 1.360 Stunden/Monat.
  • Mehrkosten brutto: 1.360 × 1,08 € = 1.468,80 €/Monat bzw. 17.625,60 €/Jahr.

Operativer Prüfpunkt: Wenn Sie gleichzeitig 2027 im Blick behalten, addiert sich ein weiterer Sprung von +0,70 €/h auf die dann noch betroffenen Stunden.

Bar mit Spätschicht (Nachtlast, Peaks)

Bars zahlen häufig Zuschläge. Entscheidend ist: Nicht jede Zulage ist auf Mindestlohn anrechenbar, und gesetzlich begründete Zuschläge (z. B. Nachtarbeit) sind nach BMAS nicht anrechenbar. Annahme (Beispiel): 22 Mitarbeiter, 900 betroffene Stunden/Monat (viele Peaks), zusätzlich 180 Nachtstunden/Monat mit Zuschlag, der nicht zur Mindestlohnerfüllung herangezogen werden kann. (Zuschlagshöhe hier bewusst nicht vorgegeben; hängt von Tarif/Vertrag ab.)

Brutto-Mehrkosten 2025 → 2026:

  • Mindestlohnbasis betrifft 900 + 180 = 1.080 Stunden/Monat (weil Zuschlag nicht als „Ersatz“ taugt).
  • Mehrkosten brutto: 1.080 × 1,08 € = 1.166,40 €/Monat bzw. 13.996,80 €/Jahr.

Zusammenfassung und was das operativ bedeutet

Der Mindestlohn Gastronomie steigt nicht nur „einmal“: 2026 gilt 13,90 €, 2027 folgt 14,60 €. Im Gastgewerbe ist die Betroffenheit statistisch hoch; Destatis schätzt für April 2025 bis zu 47 % der Jobs unter 13,90 € (als Obergrenze). Minijobs bleiben planbar, weil die Verdienstgrenze dynamisch gekoppelt ist (2026: 603 €; ca. 43,38 Stunden/Monat zum Mindestlohn). Trinkgeld bleibt für Motivation wichtig, ersetzt aber nicht die Mindestlohnerfüllung aus Arbeitgeberperspektive.

FAQ

Gilt der Mindestlohn 2026 Deutschland auch für Minijobs?

Ja. Der Mindestlohn gilt auch für Minijobber; gleichzeitig ist die Minijob-Verdienstgrenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (2026: 603 €).

Wie viele Stunden kann ein Minijobber 2026 zum Mindestlohn arbeiten?

In der Praxis ergibt sich bei 603 € und 13,90 €/h eine maximale monatliche Arbeitszeit von rund 43,38 Stunden (Orientierungswert, abhängig von vereinbartem Stundenlohn).

Darf ich Trinkgeld auf den Mindestlohn anrechnen?

Praktisch nein: Mindestlohn ist der vom Arbeitgeber geschuldete Geldlohn pro Stunde; Trinkgeld ist eine freiwillige Zuwendung von Dritten und steuerlich nur dann privilegiert, wenn es zusätzlich und ohne Rechtsanspruch gezahlt wird.

Sind Zuschläge (Sonn-/Feiertag/Nacht) auf den Mindestlohn anrechenbar?

Teils: Zuschläge, die Gegenleistung für Arbeit sind (z. B. Schicht-/Erschwerniszulagen), können anrechenbar sein; gesetzlich begründete Zahlungen wie Nachtarbeitszuschläge sind nach BMAS nicht anrechenbar.

Welche Betriebe müssen Arbeitszeiten wegen Mindestlohn dokumentieren?

Die Pflicht gilt u. a. für Minijobber (außer Privathaushalt) und in bestimmten Branchen; BMAS nennt ausdrücklich „Gaststätten und Herbergen“ als Beispiel.

Wie schnell muss dokumentiert werden – und was genau?

Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit; spätestens innerhalb von sieben Kalendertagen nach dem Arbeitstag.

Welche Bußgelder drohen bei Mindestlohnverstößen?

Das MiLoG sieht – je nach Verstoß – Bußgelder bis zu 500.000 € sowie in anderen Fällen bis 50.000 € bzw. 30.000 € vor.

Disclaimer: Dieser Beitrag dient der Information und der betriebswirtschaftlichen Simulation. Er ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung und kann eine Prüfung des Einzelfalls (Tarifbindung, Vertragsgestaltung, Zuschlagsregeln, Lohnabrechnung) nicht ersetzen.

Organise une démo maintenant !

Tu veux améliorer ton inventaire ? Alors il est temps de réserver une démo sans engagement.

Une ligne en arrière-plan pour un appel à l'action pour l'inventaire le plus rapide dans le secteur Food & Beverage.

Jetez un coup d'œil à nos articles